Neue Regelung: Bußgelder aus der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden
Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Weiter lesen …